
Performance & Business
COACHING
Für Dich
oder
Dein Team
Gute Ideen? Gute Leute? Aber Umsetzungskraft fehlt...
Ich unterstüze Dich oder Euch dabei, Fokus zu gewinnen, Neues zu erfinden und Leistung nachhaltig zu steigern.
"Done is better than perfect..."

AGB
§ 1 Geltungsbereich, Einbeziehung, Vorrangregeln
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von No Limits,
vertreten durch Nils Powering („Anbieter“), gegenüber seinen Kunden („Kunde“). Kunden im
Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, juristische Personen sowie rechtsfähige
Personengesellschaften.
(2) Diese AGB werden bei Vertragsschluss Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen (einschließlich abweichender Regelungen im Angebot oder in
einer Leistungsbeschreibung), die im Einzelfall ausdrücklich getroffen werden, haben Vorrang
vor diesen AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen mindestens der Textform
(§ 126b BGB), soweit gesetzlich nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 2 Art der Leistung (Dienstvertrag)
(1) Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst individuelle Dienstleistungen wie Beratung,
Schulung und Coaching von Menschen, insbesondere Trainings, Workshops und individuell
konzipierte Formate.
(2) Inhalte, Schwerpunkte und Zielsetzungen werden einzelfallbezogen mit dem Kunden
abgestimmt und im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung festgehalten.
(3) Die Leistungen stellen keine medizinischen, psychologischen, psychotherapeutischen
oder heilkundlichen Behandlungen dar und ersetzen keine entsprechende fachliche Beratung
oder Therapie.
(4) Sämtliche Leistungen erfolgen als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Ein
bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht
geschuldet; geschuldet ist ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Dienstleistungen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellungen des Angebotes durch den Anbieter im Internet, auf Flugblättern oder auf
Visitenkarten dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt kein verbindliches Angebot
dar. Der Kunde soll dadurch lediglich angeregt werden, beim Anbieter ein verbindliches
Angebot einzuholen.
(2) Für die jeweiligen Dienstleistungen erstellt der Anbieter ein verbindliches Angebot
mindestens in Textform, welches im Falle eines erweiterten Umfanges der angebotenen
Leistungen um eine gesonderte Leistungsbeschreibung ergänzt sein kann. Das Angebot –
erforderlichenfalls mit ergänzender Leistungsbeschreibung – enthält die wesentlichen
Leistungsinhalte sowie die vereinbarte Vergütung und ist 30 Kalendertage ab Zugang beim
Kunden gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot mindestens in Textform
annimmt.
(4) Für Umfang und Inhalte der geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das jeweilige
Angebot – erforderlichenfalls mit ergänzender Leistungsbeschreibung – maßgeblich.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung
durch den Anbieter in Textform.
§ 4 Leistung, Leistungsumfang und Leistungserbringung
1. Leistungsinhalt und -umfang
Inhalte und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem
jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, soweit diese ausdrücklich bezeichnet
und durch den Anbieter bestätigt wurden. Der Leistungsumfang ist auf die dort ausdrücklich
vereinbarten Komponenten beschränkt.
Die methodische, didaktische und konzeptionelle Ausgestaltung (inkl. Auswahl von Methoden,
Mitteln und Formaten) erfolgt nach fachlichen und branchenüblichen Standards und obliegt
dem Anbieter.
2. Individualvereinbarung
Die Leistungen werden einzelfallbezogen zwischen Anbieter und Kunde vereinbart. Dabei
werden insbesondere Inhalte, Dauer, zeitlicher Umfang, Formate sowie gegebenenfalls
weitere erforderliche Rahmenbedingungen konkret festgelegt.
3. Zeitlich begrenzte Coaching-, Trainings- und Programmformate
Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden, gelten für diesen Zeitraum
als verbindlich vereinbart, unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte, insbesondere gemäß
§§ 627, 628 BGB. Ein Anspruch auf Übertragung, Verlängerung oder Verschiebung über den
vereinbarten Zeitraum hinaus besteht nicht, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Für Verbraucher gilt das Übertragungsverbot nur insoweit, wie beim Anbieter ein
schützenswertes Interesse an dem Übertragungsausschluss nicht besteht oder berechtigte
Belange des Kunden an der Übertragung des Rechts das schützenswerte Interesse des
Anbieters an dem Übertragungsausschluss überwiegen.
4. Keine Erfolgsschuld
Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher, organisatorischer oder unternehmerischer
Erfolg wird nicht geschuldet. Geschuldet ist ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung
der vereinbarten Dienstleistungen (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB).
5. Erfüllung der Leistung
Die Leistung gilt als erbracht, sobald die vereinbarte Einheit oder die vereinbarten Einheiten
(z. B. Trainingstage, Workshops, Sessions) durchgeführt wurden, sofern die Durchführung nicht
aus Gründen unterbleibt, die der Anbieter zu vertreten hat.
6. Abgrenzung zu Sonder- und Fachberatung / Mitwirkungspflichten
Die vermittelten Inhalte stellen keine einzelfallbezogene Rechts-, Steuer-, IT-, Unternehmens-,
Finanz- oder sonstige Fach- oder Entscheidungsberatung dar und ersetzen keine individuelle
Beratung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen.
Der Kunde ist – abhängig von der vereinbarten Leistung – zur aktiven Mitwirkung verpflichtet,
insbesondere zur rechtzeitigen Bereitstellung erforderlicher Informationen, Sicherstellung
technischer Voraussetzungen sowie Mitwirkung bei organisatorischen und inhaltlichen
Abstimmungen.
7. Nichtdurchführung und Nachholtermine
Können vereinbarte Leistungen aus Gründen, die der Leistungserbringung nicht dauerhaft
entgegenstehen, nicht durchgeführt werden, dienen Nachholtermine vorrangig dazu, die
ausgefallenen Einheiten nachzuholen. Gründe im Sinne des S. 1 sind insbesondere –
unabhängig davon, ob sie in der Person des Anbieters oder in (mindestens der Hälfte) der
Person(-en), für welche der Kunde die Dienstleistung gebucht hat, vorliegen – ein Todesfall
eines nahen Angehörigen (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister), die eigene Hochzeit,
die Hochzeit eines nahen Angehörigen, die eigene Niederkunft, die Niederkunft der Ehefrau/
Lebensgefährtin, familiäre Notfälle oder behördliche/ gerichtliche Vorladungen. Bestehen die
Gründe, welche die Leistungserbringung hindern, über einen Zeitraum von mehr als zwei
Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten (, ersten) Termin, so gilt der Hinderungsgrund als
dauerhaft und der Vertrag ist rückabzuwickeln.
Solange kein dauerhafter Hinderungsgrund besteht, sollen Kunde und Anbieter vorrangig
einen für beide Parteien zumutbaren Nachholtermin vereinbaren und erst nachrangig vom
gesetzlichen und durch § 10 modifizierten Mängelgewährleistungsrecht Gebrauch machen.
8. Einsatz externer Tools
Im Rahmen der Leistungserbringung können externe Tools und Plattformen eingesetzt
werden. Für deren Nutzung gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen
Drittanbieter. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Ergebnisse,
Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit dieser Drittanbieter-Tools. Sollte durch die
Nichtverfügbarkeit jedoch die vereinbarte Leistung im Wesentlichen unmöglich werden,
verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu
informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zu erstatten.
§ 6 Stornierung & Kündigung
(1) Der Anbieter ist bemüht, bei Terminverschiebungen flexible Abstimmungen zu
ermöglichen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Dienstvertrag jederzeit in Textform zu kündigen. Im Falle der
Kündigung ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung
bereits erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.
(3) Erfolgt die Kündigung/Absage eines verbindlich vereinbarten Termins durch den Kunden,
kann der Anbieter – abhängig vom Zeitpunkt – folgende pauschalierte Ausfallvergütung als
Schadensersatz für vergebliche Vorbereitungshandlungen verlangen, sofern keine
anderweitige Verwendung der Leistung möglich ist:
• bis 21 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenfrei,
• 20 bis acht Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung,
• sieben bis zwei Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
und
• ab einem Kalendertag vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der
vereinbarten Vergütung [Die Frage ist, ob diese pauschalierten Schäden
branchenüblichen tatsächlich zu erwartenden Schäden entsprechen. Nur dann ist die
gesamte Klausel in dieser Form wirksam. Das zu beurteilen überlasse ich ausdrücklich
Dir, als Experten für Deine Branche, weil mir dafür jegliche Vergleichswerte fehlen.]
(4) Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 dieser Klausel finden keine Anwendung auf solche Verträge, nach
denen der Anbieter und der Kunden „Fernunterricht“ im Sinne des § 1
Fernunterrichtsschutzgesetz vereinbaren.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Preise & Bezahlung
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preise.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung.
(2) Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise.
(3) Zusätzliche Kosten (insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder Nebenkosten) fallen nicht
an, sofern diese nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurden.
(4) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich per Rechnung. Die Zahlung hat ausschließlich auf das
in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
(5) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung wird innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tage
des Zugangs der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist nach erfolgloser
Mahnung oder Nachfristsetzung – sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind – berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie gegebenenfalls weitere Verzugsschäden geltend zu
machen.
§ 8 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungen zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen,
Konzepte, Präsentationen, Methoden, Schulungs- und Trainingsmaterialien unterliegen dem
Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich etwas
Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zum eigenen
internen Gebrauch und beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder
sonstige Verwertung – ganz oder teilweise – sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung
mindestens in Textform des Anbieters nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die
Weitergabe an Dritte, verbundene Unternehmen oder externe Berater.
(4) Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Leistungen sind nur mit vorheriger
ausdrücklicher Zustimmung mindestens in Textform des Anbieters sowie aller jeweils
beteiligten Personen zulässig.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten
vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Vertrauliche
Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Prozesse,
Strategien, Konzepte, Unterlagen sowie Inhalte von Trainings, Workshops oder Coachings und
sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit
dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine vorherige ausdrückliche Zustimmung der
jeweils anderen Partei vorliegt.
(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
a) bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder
c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden
müssen.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses auf unbestimmte Zeit hinaus fort.
(5) Auf Bitten des Anbieters kann ein Kunde zustimmen, als Referenzkunde benannt zu werden.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §
10 eingeschränkt.
(2) Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind all jene Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit der Anbieter gem. § 10 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt
hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der
Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind. Die
vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten des Verkäufers.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Anbieters für
Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von
300 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
des Anbieters.
(6) Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 10 gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Die Einschränkungen dieses § 10 gelten überdies nicht für solche Verträge, nach denen der
Anbieter und der Kunde „Fernunterricht“ im Sinne des § 1 Fernunterrichtsschutzgesetz
vereinbaren.
(9) Ein Mitverschulden des Kunden ist bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen (§ 254
BGB).
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2) Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des
Anbieters.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit nicht das Festhalten an
dem gesamten Vertrag auch unter Berücksichtigung der nach § 306 Abs. 2 BGB vorgesehenen
Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
§ 13 Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung des Anbieters (Verweis).